LandesrechtOberösterreichLandesesetzeLandesgesetz über die Krankenfürsorge für oö. Gemeinden7. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen über Ansprüche und Leistungen § 28 Entstehen der Leistungsansprüche§ 36

§ 36§ 36 Rückwirkende Herstellung des gesetzlichen Zustands bei Leistungen

In Kraft seit 05. Juni 2025
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