(1) Die Krankenfürsorge trifft Vorsorge
1. für die Früherkennung von Krankheiten und die Erhaltung der Volksgesundheit;
2. für die Leistungsfälle der Krankheit und der Mutterschaft;
3. für Zahnbehandlung und Zahnersatz;
4. für medizinische Maßnahmen der Rehabilitation;
5. für die Gesundheitsförderung.
(2) Überdies können aus Mitteln der Krankenfürsorge gewährt werden:
1. Maßnahmen der erweiterten Heilbehandlung;
2. Maßnahmen zur Krankheitsverhütung.
(3) Die KFG kann allgemein über Gesundheitsgefährdung und über die Verhütung von Krankheiten und Unfällen - ausgenommen Dienstunfälle - aufklären und beraten. Sie kann in diesen Angelegenheiten mit anderen Einrichtungen zusammenarbeiten.
Rückverweise
Oö. KFGG · Landesgesetz über die Krankenfürsorge für oö. Gemeinden
§ 6 § 6Ende der Mitgliedschaft
…des Bezugs von Wochengeld oder während des Beschäftigungsverbots nach § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Oö. Mutterschutzgesetz (Oö. MSchG) oder § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 Mutterschutzgesetz 1979 (MSchG) oder während der Karenz nach dem MSchG, Oö. MSchG, Väter-Karenzgesetz…
§ 16 § 16Freiwillige Leistungen für ausgeschiedene Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
…3, die ihre Funktion mindestens zehn Jahre ausüben, können binnen sechs Wochen nach dem Ausscheiden aus ihrer Funktion, im Fall der Bezugsfortzahlung nach § 3 Oö. Gem-BezG 1998 binnen sechs Wochen nach Ende derselben, schriftlich gegenüber der KFG erklären, dass sie weiterhin Leistungen aus der Krankenfürsorge beziehen möchten. (2…
§ 9 § 9Angehörige
…selbst Mitglieder der KFG sind: 1. die Ehegattin bzw. der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner; 2. die Kinder und die Wahlkinder; 3. die mit dem Mitglied in ständiger Hausgemeinschaft lebenden Stiefkinder und Enkelkinder, wenn für sie kein Anspruch auf Leistungen auf Grund einer Mitgliedschaft bei einer Krankenfürsorgeeinrichtung…
§ 18 § 18Beiträge
…durch Beiträge der Gemeinden und Gemeindeverbände und der Mitglieder aufgebracht. (2) Beiträge im Sinn des Abs. 1 sind: 1. der allgemeine Beitrag (Abs. 3), 2. Sonderbeiträge (Abs. 3), 3. der Beitrag für die Miteinbeziehung in die Krankenfürsorge (§ 17 Abs. 4) und 4. Beitragszuschläge für freiwillige…