Für Personen nach § 4 Z 2 und 6 gelten die §§ 30a, 30b, 84 und 85 Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) sowie § 85b B KUVG hinsichtlich des Rehabilitationsgeldes sinngemäß.
Rückverweise
Oö. KFGG · Landesgesetz über die Krankenfürsorge für oö. Gemeinden
§ 18 § 18Beiträge
…der Sonderbeiträge sind folgende Bezüge (Beitragsgrundlage): 1. bei Mitgliedern gemäß § 4 Z 1 der Monatsbezug gemäß § 165 Abs. 1 Oö. GDG 2002 und die Kinderbeihilfe gemäß § 211 Oö. GDG 2002; 2. bei Mitgliedern gemäß § 4 Z 2 das…
§ 21 § 21Zusatzbeitrag für Angehörige
…nach Abs. 1 abzusehen oder diesen herabzusetzen. Eine besondere soziale Schutzbedürftigkeit liegt jedenfalls dann vor, wenn das monatliche Gesamteinkommen im Sinn des § 26 Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz des Mitglieds den Mindestsatz für verheiratete Beamtinnen bzw. Beamte nicht übersteigt.…