Oö. KBBG
Gliederung
5. ABSCHNITT AUFSICHT § 24 Aufsichtsbehörde, Befugnisse
§ 26 § 26 Fachberatung für Integration
(1) Das Land hat die für die Integration in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen erforderliche Fachberatung sicherzustellen, sofern diese nicht vom Rechtsträger zu erbringen ist. Die Fachberatung ist dann vom Rechtsträger zu erbringen, wenn ihm dies organisatorisch und wirtschaftlich zumutbar ist. Darüber hinaus steht es jedem Rechtsträger frei, die Fachberatung selbst zu erbringen. (Anm: LGBl.Nr. 25/2019)
(2) Der Fachberatung obliegen folgende Aufgaben:
1. Feststellung des Bedarfs an Integrationskräften (einschließlich der erforderlichen Qualifikation) und Zuteilung der verfügbaren Stunden der Integrationskräfte;
2. Beratung und Unterstützung der Rechtsträger, pädagogischen Fachkräfte und Eltern in Integrationsangelegenheiten.
(Anm: LGBl.Nr. 25/2019, 56/2023)
(3) Zur Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 2 kann sich das Land geeigneter Dritter, wie einschlägiger Organisationen bedienen und deren Aufgaben, Verantwortung und Handlungsgrundsätze entsprechend vertraglich vereinbaren.
(4) Die Fachberatung unterliegt der Steuerung, Kontrolle und Aufsicht der Bildungsdirektion. Die Kontrolle und Aufsicht ist dahingehend auszuüben, dass die Leistungen gesetzeskonform, fachgerecht, wirtschaftlich und zweckmäßig erbracht werden. Hinsichtlich der Erbringer von Leistungen nach Abs. 3 umfasst die Aufsicht auch die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen. Für die Durchführung der Aufsicht und Kontrolle hat die Bildungsdirektion entsprechend qualifizierte Organe zu bestellen. (Anm: LGBl.Nr. 25/2019, 47/2019)
§ 25a Oö. KBBG · Oö. KBBG · Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
§ 25a § 25a Verarbeitung personenbezogener Daten
…der in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben jeweils erforderlich sind: 1. Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Kindergartenpflicht, 2. Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen im Sinn des Oö. Chancengleichheitsgesetzes , 3. rechtliche und pädagogische Aufsicht über Tagesmütter bzw. Tagesväter, 4. Abrechnung des Kostenersatzes für Integrationskräfte, 5. Planung, Steuerung und Abrechnung der Landesbeiträge für…
§ 36 § 36 Umlage auf die Träger sozialer Hilfe
…Die regionalen Träger sozialer Hilfe nach dem Oö. Sozialhilfegesetz 1998 haben insgesamt 40% der vom Land nach § 26, § 33 Abs. 1 und 3 sowie § 35…
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