LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz3. ABSCHNITT BESUCH EINER KINDERBILDUNGS- UND -BETREUUNGSEINRICHTUNG UND KINDERBETREUUNG BEI TAGESMÜTTERN UND TAGESVÄTERN § 12 Aufnahme und Widerruf der Aufnahme in eine Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung§ 12

§ 12

In Kraft seit 01. September 2023
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