LandesrechtLandesesetzeOö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz§ 12

§ 123. ABSCHNITT BESUCH EINER KINDERBILDUNGS- UND -BETREUUNGSEINRICHTUNG UND KINDERBETREUUNG BEI TAGESMÜTTERN UND TAGESVÄTERN Aufnahme und Widerruf der Aufnahme in eine Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung

In Kraft seit 01. September 2023
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