Oö. KBB-DG
Gliederung
Der Rechtsträger einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung hat - unter Mitwirkung der Leiterin bzw. des Leiters und nach Anhörung der pädagogischen Fachkräfte und pädagogischen Assistenzkräfte - die Aufteilung der Wochendienstzeit der pädagogischen Fachkräfte und pädagogischen Assistenzkräfte in einem Dienstplan festzulegen. Die Aufteilung hat die Kontinuität der Bildungsarbeit sicherzustellen und die Erfordernisse der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung zu berücksichtigen. (Anm: LGBl.Nr. 25/2019, 56/2023)
§ 8 Oö. KBB-DG · Oö. KBB-DG · Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz
§ 8 3. ABSCHNITT Besondere Bestimmungen über die Dienstzeit Gruppenarbeitsfreie Dienstzeit
…Kindergarten- und Hortgruppen sieben Stunden und 3. in heilpädagogischen Kindergarten- und Hortgruppen acht Stunden. (Anm: LGBl.Nr. 56/2023) (3) Wird die Gruppenführung gemäß § 10 Abs. 1 Oö. KBBG auf zwei pädagogische Fachkräfte aufgeteilt, ist die gemäß Abs. 2 von der Gruppenarbeit freibleibende Zeit im Verhältnis der Anstellungsausmaße aufzuteilen. (Anm: LGBl.Nr. 56…
Rückverweise