Die Weiterverwendung von Dokumenten kann an durch ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel gerechtfertigte, objektive, verhältnismäßige und nichtdiskriminierende Bedingungen geknüpft werden, die die Möglichkeiten der Weiterverwendung der Dokumente nicht unnötig einschränken und keine Behinderung des Wettbewerbs bewirken. Soweit möglich und sinnvoll sind Standardlizenzen (§ 11 Z 3) zu verwenden.
(Anm: LGBl. Nr. 67/2021)
Rückverweise
Oö. IDG · Oö. Informations- und Datenschutzgesetz
§ 13 § 13Weiterverwendungsbegehren; Anforderungen und Bearbeitung
…teilweise nicht entsprochen wird oder 3. ein endgültiges Vertragsangebot zu unterbreiten, falls für die Weiterverwendung der begehrten Dokumente die Vereinbarung von Bedingungen gemäß § 17 erforderlich ist oder 4. der Einschreiterin bzw. dem Einschreiter schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen, dass dem Begehren nicht entsprochen wird. (4) Wird einem Begehren…