LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Gehaltsgesetz 20014. ABSCHNITT Nebengebühren § 32 Nebengebühren§ 33

§ 33§ 33 Nebengebühren während Teilzeitbeschäftigung und Dienstfreistellung

In Kraft seit 01. Juni 2005
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