§ 200 Dienstvergütung — Oö. GDG 2002
(1) Bediensteten kann vom Gemeindevorstand eine Dienstvergütung gewährt werden, wenn sie
1. Dienste unter besonderen körperlichen Anstrengungen oder sonstigen besonders erschwerten Umständen verrichten (Erschwernisabgeltung) oder
2. Dienste unter besonderen Gefahren für Leben, Gesundheit oder körperliche Sicherheit verrichten (Gefahrenabgeltung) oder
3. Dienste verrichten, die besonders anspruchsvoll und mit einer der in Z 1, 2 oder § 199 angeführten vergleichbaren Zusatzleistung verbunden sind und
die in Z 1 bis 3 angeführten Besonderheiten nicht ohnehin mit dem Gehalt abgegolten sind (§ 165 Abs. 3).
(2) Bei der Bemessung der Dienstvergütung ist auf die Art und das Ausmaß der besonderen Erschwernis, der besonderen Gefahr und der anspruchsvollen Zusatzleistung angemessen Rücksicht und auf die für Landesbedienstete geltenden Regelungen Bedacht zu nehmen.
(3) Bei der Zuerkennung der Dienstvergütung sind jedenfalls die Erschwernisabgeltung (Abs. 1 Z 1) und Gefahrenabgeltung (Abs. 1 Z 2) gesondert auszuweisen.
§ 200 Oö. GDG 2002 · Oö. GDG 2002 · Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002
§ 200 Dienstvergütung
(1) Bediensteten kann vom Gemeindevorstand eine Dienstvergütung gewährt werden, wenn sie 1. Dienste unter besonderen körperlichen Anstrengungen oder sonstigen besonders erschwerten Umständen verrichten (Erschwernisabgeltung) oder 2. Dienste unter besonderen Gefahren für Leben, Gesundheit oder körpe…
§ 96 Dienstzeit
…Umkleidezeit) um Dienstzeit. Die Umkleidezeiten sind entweder auf die im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden anzurechnen oder durch eine Umkleidezeitvergütung in Form einer Dienstvergütung nach § 200 pauschal abgegolten. Anstelle der finanziellen Abgeltung kann auch eine Abgeltung in Zeit gewährt werden. (Anm: LGBl.Nr. 76/2021)…
§ 162 Pensionsbeitrag für Beamte (Beamtinnen)
…gegen Kürzung der Bezüge nach §§ 111 oder 112 in Anspruch genommen wird, oder 2. der Beamte (die Beamtin) eine Teilzeitbeschäftigung nach dem Oö. MSchG, MSchG, Oö. VKG oder VKG in Anspruch nimmt oder 3. der Beamte (die Beamtin) eine Herabsetzung seiner (ihrer) Wochendienstzeit nach § 126a Abs…
§ 165 Bezüge
…in einer Funktionslaufbahn eingereihten Verwendung typischerweise verbunden sind oder nicht wesentlich darüber hinausgehen. (3) Mit dem Gehalt sind auch besonders anspruchsvolle Dienste gemäß § 200 Abs. 1 Z 3 sowie Dienste unter besonderen körperlichen Anstrengungen oder sonstigen erschwerten Umständen gemäß § 200 Abs. 1 Z …
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