§ 1 § 1
In Kraft seit 01. Januar 2018
Up-to-date
Die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrages gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages (Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018) beträgt für Abgabepflichtige in Niederösterreich 0,5%.
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