Vorwort
Die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrages gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages (Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018) beträgt für Abgabepflichtige in Niederösterreich 0,5%.
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.