(1) Dieses Gesetz tritt am 1. August 2018 in Kraft.
(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können bereits von dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens am 1. August 2018 in Kraft.
(3) Gleichzeitig tritt das NÖ Initiativ-, Einspruchs- und Volksbefragungsgesetz, LGBl. 0060, außer Kraft.
(4) Das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift des § 3, § 3 Abs. 6, § 57 Abs. 3 und 6, § 74 Abs. 3 und § 74 Abs. 6 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 1. August 2018 in Kraft.
(5) Der Eintrag zu § 89a im Inhaltverzeichnis und § 89a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 34/2020 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
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