(1) Als Landestourismusorganisation ist die Niederösterreich-Werbung GmbH tätig. In ihren Aufgaben- und Verantwortungsbereich fällt die landesweite gesamthafte, strategische Steuerung, Planung und Durchführung touristischer Marketingagenden (Vermarktung und Vertrieb auf Auslandsmärkten und österreichweit, außerhalb von Niederösterreich) sowie ein touristisches Dienstleistungsangebot sicherzustellen; dies im Sinne der jeweils gültigen tourismuspolitischen Destinations- und Landesstrategie Niederösterreich.
(2) Die Landestourismusorganisation hat der NÖ Landesregierung bis 31. März eines jeden Kalenderjahres eine Liste über die direkten und indirekten Beteiligungen der Gemeinden an den regionalen Tourismusdestinationen vorzulegen.
NÖ TourG 2023 · NÖ Tourismusgesetz 2023
§ 6 § 6
…§ 6 Landestourismusorganisation (1) Als Landestourismusorganisation ist die Niederösterreich-Werbung GmbH tätig. In ihren Aufgaben- und Verantwortungsbereich fällt die landesweite gesamthafte, strategische Steuerung, Planung und Durchführung touristischer…
§ 8 § 8
…Tourismusverbandes gemäß § 4 oder regionaler Tourismusdestinationen gemäß § 5 durch regelmäßige Beitragszahlungen sowie durch Projektbeiträge, 2. Finanzierung der Landestourismusorganisation gemäß § 6 und des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds, 3. Übernahme der Kosten für die Errichtung und den Erhalt von Freizeitwegen (z. B. Mountainbike-Strecken, Rad-, Wander- und Themenwege), sowie…
§ 9a § 9a
…§ 9a Finanzierung der regionalen Tourismusdestinationen durch die Gemeinden (1) Jede Gemeinde leistet direkt an die regionale Tourismusdestination, welcher sie gemäß § 6 Abs. 2 örtlich zugeordnet ist, jährlich einen Fixbeitrag von € 1.000,-- als Basisfinanzierung. (2) Der im Abs. 1 genannte Betrag verändert sich jährlich…
Rückverweise