§ 2 § 2
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Zur Förderung des Tourismus in Niederösterreich sind unter Berücksichtigung der tourismuspolitischen Landesstrategie folgende Trägerorganisationen berufen:
- Gemeinden,
- Tourismusverbände,
- Regionale Tourismusdestinationen,
- Landestourismusorganisation und
- das Land Niederösterreich.
Rückverweise
NÖ TourG 2023 · NÖ Tourismusgesetz 2023
§ 14 § 14
… 20 Wehrgesetz 2001 oder des Zivildienstes nächtigen, 5. Personen, die als Lehrling gemäß § 1 des Berufsausbildungsgesetzes oder als Lehrling gemäß § 2 der NÖ Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991, LGBl. 5030, nächtigen, 6. Personen, die als Fremde in Österreich gemäß Asylgesetz 2005 einen Antrag auf internationalen Schutz…