Im Jahr 2024 gebühren 50 % der Einnahmen aus der Nächtigungstaxe der Gemeinde und 50 % des Abgabenbetrages sind für das Land Niederösterreich vorgesehen. Im Jahr 2025 gebühren 55 % der Einnahmen aus der Nächtigungstaxe der Gemeinde und 45 % des Abgabenbetrages sind für das Land Niederösterreich vorgesehen.
Im Jahr 2026 gebühren 60 % der Einnahmen aus der Nächtigungstaxe der Gemeinde und 40 % des Abgabenbetrages sind für das Land Niederösterreich vorgesehen.
Im Jahr 2027 gebühren 65 % der Einnahmen aus der Nächtigungstaxe der Gemeinde und 35 % des Abgabenbetrages sind für das Land Niederösterreich vorgesehen.
Ab dem Jahr 2028 gebühren 70 % der Einnahmen aus der Nächtigungstaxe der Gemeinde und 30 % des Abgabenertrages sind für das Land Niederösterreich vorgesehen.
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