Im Jahr 2024 gebühren 50 % der Einnahmen aus der Nächtigungstaxe der Gemeinde und 50 % des Abgabenbetrages sind für das Land Niederösterreich vorgesehen. Im Jahr 2025 gebühren 55 % der Einnahmen aus der Nächtigungstaxe der Gemeinde und 45 % des Abgabenbetrages sind für das Land Niederösterreich vorgesehen.
Im Jahr 2026 gebühren 60 % der Einnahmen aus der Nächtigungstaxe der Gemeinde und 40 % des Abgabenbetrages sind für das Land Niederösterreich vorgesehen.
Im Jahr 2027 gebühren 65 % der Einnahmen aus der Nächtigungstaxe der Gemeinde und 35 % des Abgabenbetrages sind für das Land Niederösterreich vorgesehen.
Ab dem Jahr 2028 gebühren 70 % der Einnahmen aus der Nächtigungstaxe der Gemeinde und 30 % des Abgabenertrages sind für das Land Niederösterreich vorgesehen.
NÖ TourG 2023 · NÖ Tourismusgesetz 2023
§ 11 § 11
…§ 11 Aufteilung der Abgabenerträge (1) Im Jahr 2024 gebühren 50 % der Einnahmen aus der Nächtigungstaxe der Gemeinde und 50 % des Abgabenbetrages sind für das…
§ 17 § 17
…bis zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November eines jeden Jahres den eingehobenen Anteil des Landes am Abgabenertrag der Nächtigungstaxen gemäß § 11 an das Amt der NÖ Landesregierung abzuführen.…
§ 9a § 9a
… Jänner des dem Zeitpunkt der Valorisierung vorangegangenen Kalenderjahres ergibt. Dabei ist der valorisierte Betrag kaufmännisch auf volle zehn Cent zu runden und von der NÖ Landesregierung im Landesgesetzblatt kundzumachen. (3) Zusätzlich zum im Abs. 1 genannten Fixbeitrag leistet jede Gemeinde den unter § 11 Abs. 2 festgelegten…
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