§ 10 § 10
In Kraft seit 01. Januar 2024
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Die Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe. Die Einhebung dieser Abgabe besorgen die Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich.
NÖ TourG 2023 · NÖ Tourismusgesetz 2023
§ 10 § 10
…Abschnitt 3 Nächtigungstaxe § 10 Abgabenform Die Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe. Die Einhebung dieser Abgabe besorgen die Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich.…
§ 25 § 25
…Abschnitt 5 Schluss- und Strafbestimmungen § 25 Wirkungsbereich, Abgabenbehörden, Verweisungen (1) Die nach diesem Gesetz den Gemeinden zukommenden Aufgaben gemäß §§ 10 ff sind solche des übertragenen Wirkungsbereiches. (2) Die Abgabenbehörde im Sinne der §§ 10 ff ist der Bürgermeister. Die Abgabenbehörden haben bei der…
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