§ 59 11. Hauptstück
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
NÖ SÄG 1992
Ist der Träger einer Krankenanstalt eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband, so fallen die ihm nach diesem Gesetz zukommenden Aufgaben in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.
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