(1) Der Arzt erhält freie oder teilfreie Station, soweit es in der Krankenanstalt möglich ist.
(2) Für diese Leistungen darf dem Arzt nur der Betrag verrechnet werden, der der Bewertung der Sachbezüge für Zwecke der Sozialversicherung entspricht.
(3) Hat das übrige Personal der Krankenanstalt eine geringere Entschädigung zu bezahlen, so gilt dies auch für den Arzt.
Rückverweise
NÖ SÄG 1992 · NÖ Spitalsärztegesetz 1992
§ 14 § 14
…sinngemäß anzuwenden. (5) Die Abrechnung der Bezüge wird dem Arzt auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt (elektronischer Bezugsnachweis). (6) Das für Personalangelegenheiten zuständige Vorstandsmitglied der NÖ Landesgesundheitsagentur kann in dessen Zuständigkeitsbereich gemäß § 28 in Verbindung mit § 29 Abs. 9 Z 2 NÖ Landesgesundheitsagenturgesetz, LGBl. Nr. 1/2020 in der Fassung LGBl. Nr. …