Zur Errichtung eines Fonds sind die Erklärung des Fondsgründers, durch Zweckwidmung eines bestimmten Vermögens einen Fonds errichten zu wollen, sowie die Vorlage der Satzung des Fonds und die Bekanntgabe der Verwaltungs- und Vertretungsorgane, erforderlich.
NÖ LStFG · NÖ Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz
§ 28a Genehmigung
…Genehmigung § 28a (1) Wenn die Voraussetzungen für die Errichtung eines Fonds (§§ 22 bis 28) vorliegen, genehmigt die Fondsbehörde die Satzung. (2) Mit dieser Genehmigung erlangt der Fonds Rechtspersönlichkeit und hat seine Tätigkeit aufzunehmen. (3) Auf der Satzung…
§ 22 Voraussetzung für die Errichtung eines Fonds
…Voraussetzung für die Errichtung eines Fonds § 22 Zur Errichtung eines Fonds sind die Erklärung des Fondsgründers, durch Zweckwidmung eines bestimmten Vermögens einen Fonds errichten zu wollen, sowie die Vorlage der Satzung des…
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