§ 13 § 13 Rechnungswesen
In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date
NÖ LGA-G
Gliederung
2. Abschnitt Organisation der NÖ LGA
2. Unterabschnitt Vorstand § 6 Leitung durch den Vorstand
§ 13 § 13 Rechnungswesen
Der Vorstand hat dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen der Ziele der NÖ LGA entsprechen und mit denen die Berichts- und Dokumentationspflichten der NÖ LGA erfüllt werden können. Für die Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen der NÖ LGA sind getrennte Rechenkreise zu führen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden