§ 13 § 13Rechnungswesen
In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date
Der Vorstand hat dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen der Ziele der NÖ LGA entsprechen und mit denen die Berichts- und Dokumentationspflichten der NÖ LGA erfüllt werden können. Für die Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen der NÖ LGA sind getrennte Rechenkreise zu führen.
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