§ 215 § 215
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Disziplinarstrafen sind
1. der Verweis,
2. die Geldstrafe bis zur Höhe von fünf Pensionsbezügen,
3. der Verlust aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche (Entlassung).
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