Sind an einer Dienstpflichtverletzung mehrere Bedienstete beteiligt, ist das Disziplinarverfahren für alle Beteiligten möglichst gemeinsam durchzuführen.
NÖ LBG · NÖ Landes-Bedienstetengesetz
§ 195 § 195
…§ 195 Verbindung des Disziplinarverfahrens gegen mehrere Beschuldigte Sind an einer Dienstpflichtverletzung mehrere Bedienstete beteiligt, ist das Disziplinarverfahren für alle Beteiligten möglichst gemeinsam durchzuführen.…
Rückverweise