§ 195 § 195 — NÖ LBG
Sind an einer Dienstpflichtverletzung mehrere Bedienstete beteiligt, ist das Disziplinarverfahren für alle Beteiligten möglichst gemeinsam durchzuführen.
§ 195 NÖ LBG · NÖ LBG · NÖ Landes-Bedienstetengesetz
§ 195 § 195
…§ 195 Verbindung des Disziplinarverfahrens gegen mehrere Beschuldigte Sind an einer Dienstpflichtverletzung mehrere Bedienstete beteiligt, ist das Disziplinarverfahren für alle Beteiligten möglichst gemeinsam durchzuführen.…
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