Auf die Dauer der Abgängigkeit der überlebenden Ehegatten von beamteten Bediensteten sind die von beamteten Bediensteten hinterlassenen Halbwaisen wie Vollwaisen zu behandeln.
NÖ LBG · NÖ Landes-Bedienstetengesetz
§ 164 § 164
…§ 164 Versorgung der Halbwaisen bei Abgängigkeit der überlebenden Ehegatten Auf die Dauer der Abgängigkeit der überlebenden Ehegatten von beamteten Bediensteten sind die von beamteten Bediensteten hinterlassenen…
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