LandesrechtNiederösterreichLandesesetzeNÖ Kindergartengesetz 2006§ 36

§ 36§ 36

In Kraft seit 01. Juli 2015
Up-to-date

Das Land darf den Erhalter eines Privatkindergartens, wenn dieser von mindestens 12 Kindern besucht wird, fördern.

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