(1) Die öffentlichen Geodatenstellen haben ihre Netzdienste nach § 17 über ein elektronisches Netzwerk zu verknüpfen und den Zugang zu diesen Netzdiensten über das Geo-Portal INSPIRE zu ermöglichen. Sie können diesen Zugang auch über eigene Zugangspunkte ermöglichen. Hiezu können sie sich auch anderer geeigneter Stellen bedienen.
(2) Dritten ist die Verknüpfung ihrer Geodatensätze und -dienste zum Netzwerk nach Abs. 1 zu ermöglichen, sofern sie sich gegenüber der öffentlichen Geodatenstelle, mit deren Netzdiensten die Verknüpfung erfolgen soll, verpflichten, dass
1. ihre Metadaten, Geodatensätze und Geodatendienste sowie Netzdienste, letztere soweit diese nach der Netzdienste-Verordnung oder anderen Durchführungsbestimmungen nach Art. 16 der INSPIRE-Richtlinie erforderlich sind, den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechen,
2. sie über die erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Verknüpfung und die damit gegebene Bereitstellung der Daten verfügen,
3. sie die mit der Verknüpfung verbundenen Kosten tragen und
4. sie die Verpflichtungen nach Z 1 bis 3 einhalten.
§ 13 NÖ IG 2025 · NÖ IG 2025 · NÖ Informationsgesetz 2025
§ 13 § 13
…angeführten Themen betreffen, und 4. bei öffentlichen Geodatenstellen im Rahmen ihrer Aufgaben ( § 14 Z 9 ) oder bei Dritten, denen gemäß § 18 Abs. 2 Netzzugang gewährt wird, in Verwendung stehen. (2) Die Voraussetzung nach Abs. 1 Z 4 ist auch dann erfüllt, wenn die…
§ 23 § 23
…die öffentliche Geodatenstelle, die über die betreffenden Geodatensätze oder Geodatendienste verfügt. (3) Jeder Dritte ( § 14 Z 10 ), der Netzzugang nach § 18 Abs. 2 anstrebt und dem er von der betreffenden öffentlichen Geodatenstelle nicht ermöglicht wird, kann beantragen, dass mit Bescheid über die Verpflichtung nach §…
§ 26 § 26
…Geodatensätzen und -diensten ( § 16 Abs. 1 ); 3. die Festlegung technischer Spezifikationen der Verknüpfung der Geodatensätze und -dienste mit dem Netzwerk ( § 18 Abs. 1 und 2 ); 4. die Festlegung harmonisierter Bedingungen für die gemeinsame Nutzung von Geodaten durch Organe und Einrichtungen der Europäischen Union ( § …
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