§ 1 § 1
In Kraft seit 31. Januar 2019
Up-to-date
Dem Gemeindewasserleitungsverband Unteres Pitten- und Schwarzatal gehören die Gemeinden Breitenau, Lanzenkirchen, Natschbach-Loipersbach, Pitten, Scheiblingkirchen-Thernberg, Schwarzau am Steinfeld, Seebenstein und Warth an. Der Gemeindeverband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Pitten.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden