LandesrechtNiederösterreichLandesesetzeNÖ Gemeindeordnung 1973V. Hauptstück Konstituierung des Gemeinderates, Wahl von Gemeindeorganen2. Abschnitt Wahl des Bürgermeisters, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse§ 99

§ 99§ 99

In Kraft seit 16. Februar 2021
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