§ 2 § 2
In Kraft seit 17. März 2026
Up-to-date
§ 2 § 2 — NÖ FTG 2025
Ziele des Gesetzes sind
1. die Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank, BGBl. I Nr. 138/2024,
2. die Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Etablierung eines Förderberichtes sowie
3. die Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Etablierung eines Gemeindeförderberichtes.
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