NÖ AO 2016
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. März 2017 in Kraft.
(2) Verordnungen dürfen bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die NÖ Aufzugsordnung 1995, LGBl. 8220, außer Kraft.
(4) Das Inhaltsverzeichnis und die §§ 4 Abs. 4, 12 Abs. 1, Abs. 6 und Abs. 8 sowie 15 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 104/2025 treten am 1. Jänner 2026 in Kraft. Gleichzeitig treten §§ 12 Abs. 2 und Abs. 3 sowie 13 und 14 außer Kraft.
Rückverweise