Dem Fachbereichsleiter und dem Institutsleiter am Landeskonservatorium gebührt eine Zulage. Sie beträgt 12,5 v. H. des Betrages nach § 84 Abs. 3.
MDG · Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG
§ 95 § 95
…§ 95 Zulage für Fachbereichs- und Institutsleiter am Landeskonservatorium Dem Fachbereichsleiter und dem Institutsleiter am Landeskonservatorium gebührt eine Zulage. Sie beträgt 12,5 v. H. des…
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