Dem Expositurleiter gebührt eine Zulage (Expositurleiterzulage) in der Höhe von 4 v. H. des Betrages nach § 84 Abs. 3.
MDG · Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG
§ 92 § 92
…§ 92 Expositurleiterzulage Dem Expositurleiter gebührt eine Zulage (Expositurleiterzulage) in der Höhe von 4 v. H. des Betrages nach § 84 Abs. 3.…
Rückverweise