Für das Landeskonservatorium ist ein Leiter zu bestellen. Zum Leiter darf nur eine Lehrperson bestellt werden, die die Einreihungserfordernisse für die Entlohnungsgruppe ml1 bzw. mlp1 erfüllt und die für die Leitung erforderliche persönliche und fachliche Eignung aufweist. § 7 Abs. 2, 3 und 4 ist sinngemäß anzuwenden.
Rückverweise
MDG · Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG
§ 55 § 55
…sind, b) eine Rente als Folge eines Dienstunfalles oder einer Berufskrankheit im Dienst einer Gebietskörperschaft beziehen oder c) im Besitz einer Begünstigung nach § 14 Abs. 1 oder 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes, einer Gleichstellungsbescheinigung nach § 13 Abs. 2 des Invalideneinstellungsgesetzes 1953 bzw. einer Gleichstellungsbescheinigung nach §…
§ 39 § 39
…das nach § 39a vorgesehene Verfahren voraussichtlich ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann. (7) Für die Lehrperson, für die eine Feststellung der Begünstigung nach § 14 Abs. 1 oder 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes vorliegt, ist keine Verwendungsbeurteilung durchzuführen, es sei denn, die Lehrperson erklärt bis zum Ende des Beurteilungsjahres schriftlich, ab…