LandesrechtSalzburgLandesesetzeMagistrats-Bedienstetengesetz14. Abschnitt Leistungen an Beamtinnen und Beamte des Ruhestands und deren Angehörige oder Hinterbliebene§ 207

§ 207Ruhe- und Versorgungsbezüge, Nebengebührenzulage

In Kraft seit 01. Januar 2016
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