LandesrechtSalzburgLandesesetzeMagistrats-Bedienstetengesetz11. Abschnitt Bestimmungen über den Monatsbezug3. Unterabschnitt Gemeinsame Bestimmungen für das Gehaltssystem alt und das Gehaltssystem neu§ 177

§ 177Wiederaufnahme in den Dienststand

In Kraft seit 01. Januar 2023
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