LandesrechtSalzburgLandesesetzeMagistrats-Bedienstetengesetz11. Abschnitt Bestimmungen über den Monatsbezug3. Unterabschnitt Gemeinsame Bestimmungen für das Gehaltssystem alt und das Gehaltssystem neu§ 174

§ 174Ansprüche der oder des Vertragsbediensteten bei Dienstverhinderung

In Kraft seit 01. März 2020
Up-to-date