§ 112 Dienstpflichtverletzungen
In Kraft seit 01. September 2012
Up-to-date
MagBeG
Gliederung
10. Abschnitt Disziplinäre Verantwortlichkeit der Beamtinnen und Beamten
§ 112 Dienstpflichtverletzungen
Beamtinnen und Beamte, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach diesem Abschnitt zur Verantwortung zu ziehen.
Rückverweise