§ 112 Dienstpflichtverletzungen
In Kraft seit 01. September 2012
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§ 112 Dienstpflichtverletzungen — MagBeG
Beamtinnen und Beamte, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach diesem Abschnitt zur Verantwortung zu ziehen.
§ 112 MagBeG · MagBeG · Magistrats-Bedienstetengesetz
§ 112 Dienstpflichtverletzungen
…10. Abschnitt Disziplinäre Verantwortlichkeit der Beamtinnen und Beamten Dienstpflichtverletzungen § 112 Beamtinnen und Beamte, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach diesem Abschnitt zur Verantwortung zu ziehen.…
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