Zeiten, für die nach § 177b Abs 8 und 9 Pensionsbeiträge entrichtet werden, sind bei Beamtinnen und Beamten in vollem Umfang ruhegenussfähig.
MagBeG · Magistrats-Bedienstetengesetz
§ 111 Ruhegenussfähige Zeiten
…Ruhegenussfähige Zeiten § 111 Zeiten, für die nach § 177b Abs 8 und 9 Pensionsbeiträge entrichtet werden, sind bei Beamtinnen und Beamten in vollem Umfang ruhegenussfähig.…
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