LandesrechtTirolLandesesetzeLandwirtschaftliches Schulgesetz 2012, Tiroler6. Hauptstück Ordnung von Unterricht und Erziehung4. Abschnitt Abschluss und Wiederholen einer Schulstufe, Aufsteigen und Beendigung des Schulbesuchs§ 90

§ 90§ 90

In Kraft seit 01. September 2012
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