LandesrechtTirolLandesesetzeLandwirtschaftliches Schulgesetz 2012, Tiroler6. Hauptstück Ordnung von Unterricht und Erziehung4. Abschnitt Abschluss und Wiederholen einer Schulstufe, Aufsteigen und Beendigung des Schulbesuchs§ 89

§ 89§ 89

In Kraft seit 01. September 2020
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