LwSchuG 2012
Gliederung
4. Hauptstück Errichtung, Erhaltung, Stilllegung und Auflassung
2. Abschnitt Private Berufs- und Fachschulen sowie Schülerheime
§ 26 § 26
Für die bauliche Gestaltung und die Einrichtung von privaten Berufs- oder Fachschulen gelten die §§ 18 und 19 Abs. 1 und 3 sinngemäß.
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