Ziele dieses Gesetzes sind:
1. in Wien die Voraussetzungen für einen Weinbau zu schaffen, der die Produktion von hochwertigen und uneingeschränkt verwendbaren Trauben ermöglicht,
2. Sicherung des Wiener Weinbaus als Kulturgut,
3. den Weinbau in Wien im Rahmen der Bestimmungen der Europäischen Union Beschränkungen und Kontrollen zu unterwerfen und
4. weitere Festlegungen im Rahmen der Bestimmungen der Europäischen Union zu treffen.
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