LandesrechtWienLandesesetzeGesetz über begleitende Maßnahmen für die Nutzerinnen bzw. die Nutzer zur Einhaltung des Protokolls von Nagoya§ 2

§ 2Abhilfemaßnahmen oder sonstige Maßnahmen, vorläufige Sofortmaßnahmen

In Kraft seit 23. Juli 2020
Up-to-date