§ 1 Inhalt — Wiener Wettengesetz
Gliederung
I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Inhalt
Rückverweise
Dieses Landesgesetz regelt den gewerbsmäßigen Abschluss (Buchmacherwette) und die gewerbsmäßige Vermittlung (Totalisateurwette) von Wetten aus dem Anlass sportlicher Veranstaltungen sowie die gewerbsmäßige Vermittlung von Wettkundinnen und Wettkunden.