Dem Mitglied der Landesregierung mit Ausnahme des Landeshauptmannes gebührt ein monatlicher Bezug, durch den auch die Tätigkeit als Mitglied des Stadtsenates abgegolten wird. Der Bezug beträgt
1. für das Mitglied der Landesregierung, das zugleich amtsführender Stadtrat ist, 175%,
2. für das sonstige Mitglied der Landesregierung 100%
des Gehaltes eines Beamten der Gemeinde Wien der Dienstklasse IX, Gehaltsstufe 6.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise