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Mindestpflanzabstände für Kulturpflanzen von Grundstücksgrenzen
§ 5
§ 5
In Kraft seit 01. Januar 2002
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§ 5 — Mindestpflanzabstände für Kulturpflanzen von Grundstücksgrenzen
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Dieses Gesetz tritt mit 1. Oktober 1976 in Kraft.
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