Dem Landessportrat obliegt die Behandlung sämtlicher den Körper sport im Lande betreffenden Angelegenheiten, insbesondere
a) die Beratung der Landesregierung in allen Belangen des Sports,
b) die Unterstützung und Beratung des Stadtschulrates für Wien hinsicht lich der in den Schulen betriebenen Leibesübungen,
c) Unterstützung und Beratung von Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit der Sporttreibenden,
d) die Unterstützung und Beratung der Sportverbände und Sportvereine bei der Planung und Errichtung von Sportstätten, beim Erwerb oder der Be standnahme von Grundflächen zur Sportausübung und bei der Sicherung des Bestandes vorhandener Sportstätten,
e) die Durchführung von Veranstaltungen der Landessportorganisation,
f) die Übertragung der Durchführung von Veranstaltungen der Landessport organisation an Landessportfachvertretungen, Verbände und Vereine,
g) die Erstattung von Vorschlägen über die Verleihung des Sportehrenzei chens der Stadt Wien,
h) die Koordinierung der Förderungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Sports,
i) die initiative Ausarbeitung von Plänen und Vorschlägen für die Landes regierung zur Verwirklichung der in § 2 genannten Zwecke,
j) die Erstellung des Budgets für die Landessportorganisation und die Genehmigung des Jahresrechnungsabschlusses,
k) die Entscheidung über den Erwerb, die Belastung und die Veräußerung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens der Landessportorganisa tion,
l) die selbständige Antragstellung auf Gewährung von Subventionen für die Landessportorganisation,
m) die Gewährung von Beihilfen an die Sportverbände und Sportvereine des Landes sowie an Veranstalter von sportlichen Wettkämpfen aus Mitteln der Landessportorganisation,
n) die Errichtung, Organisation und Führung von Landessportschulen zur Heranbildung und Fortbildung von Funktionären und zur Ausbildung von Sportlern, wobei die näheren Bestimmungen über die Errichtung der Lan dessportschulen einer gesonderten gesetzlichen Regelung vorbehalten bleiben, und
o) die Entscheidung über den Beitritt der Landessportorganisation Wien zu nationalen und internationalen Organisationen.
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