Die Geldmittel für die Erreichung der Ziele der Landessportorga nisation werden beschafft:
a) durch Erträgnisse von Veranstaltungen der Landessportorganisation und freiwillige Erträgnisanteile anderer sportlicher Veranstaltungen nach Vereinbarung mit den im § 1 genannten Vereinen und Verbänden,
b) durch Erträgnisse aus den Vermögenschaften der Landessportorganisa tion,
c) durch Spenden, Legate, Sammlungen und sonstige Zuwendungen und
d) durch Subventionen.
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