LWG
Gliederung
6. Abschnitt Abstimmungsverfahren, Ermittlungs- und Überprüfungsverfahren bei den Sprengel- und Gemeindewahlbehörden § 33*) Festsetzung der Wahllokale und der Wahlzeiten
§ 55c § 55c*) Ermittlung des Wahlergebnisses des Wahlbezirkes
(1) Die Bezirkswahlbehörde hat die gemäß §§ 54 Abs. 2 lit. a bis e und 55b Abs. 2 ermittelten Wahlergebnisse zusammenzurechnen und für den Bereich ihres Wahlbezirkes festzustellen:
a) die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen,
b) die Zahl der ungültigen Stimmen,
c) die Zahl der gültigen Stimmen,
d) die Parteisummen,
e) die von den einzelnen Wahlwerbern erreichte Zahl von Vorzugsstimmen.
(2) Sodann hat die Bezirkswahlbehörde aufgrund der Ergebnisse gemäß Abs. 1 lit. d und e die von den einzelnen Wahlwerbern erreichten Wahlpunkte zu ermitteln. Hiebei ist wie folgt vorzugehen:
a) Der auf dem Wahlvorschlag an erster Stelle angeführte Wahlwerber erhält für jede gültige Stimme der Partei so viele Listenpunkte, wie Mandate im betreffenden Wahlbezirk zu vergeben sind. Der auf dem Wahlvorschlag an zweiter Stelle angeführte Wahlwerber erhält einen halben Punkt weniger, der an dritter Stelle angeführte erhält einen Punkt weniger und so fort.
b) Für jede Vorzugsstimme erhält der Wahlwerber 32 Vorzugspunkte.
c) Die Zahl der Wahlpunkte ist durch Zusammenzählen der Listenpunkte und der Vorzugspunkte zu ermitteln.
*) Fassung LGBl.Nr. 23/2008, 21/2014
§ 56 LWG · LWG · Landtagswahlgesetz
§ 56 § 56*) Verteilung der Mandate auf die Parteien
…auf die nächstfolgende ganze Zahl zu erhöhende Zahl ist die Wahlzahl. (2) Jede Partei erhält so viele Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme ( § 55c Abs. 1 lit. d ) enthalten ist. (3) Mandate, die bei dieser Verteilung innerhalb des Wahlbezirkes nicht vergeben werden können (Restmandate), sowie Parteistimmen, deren Zahl für…
§ 58 § 58*) Niederschrift und Wahlakt der Bezirkswahlbehörde, Kundmachung der Ergebnisse des ersten Ermittlungsverfahrens
…gelegt wurden, k) die Feststellungen gemäß § 55b Abs. 2 letzter Satz, l) die Zusammenfassung der gemäß lit. d und k zu beurkundenden Feststellungen ( § 55c Abs. 1 ), m) die Ermittlungsergebnisse gemäß § 55c Abs. 2, n) die Berechnung der Wahlzahl (§ 56 Abs. 1), o) die Berechnung der Mandatsverteilung (§…
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