§ 49b § 49b — LVBG
(1) Dem Vertragsbediensteten ist eine Familienhospizfreistellung unter sinngemäßer Anwendung von § 51 NÖ LBG, LGBl. 2100, zu gewähren.
§ 49b LVBG · LVBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz
§ 49b § 49b
…§ 49b Familienhospizfreistellung (1) Dem Vertragsbediensteten ist eine Familienhospizfreistellung unter sinngemäßer Anwendung von § 51 NÖ LBG, LGBl. 2100, zu gewähren.…
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