§ 49a § 49a — LVBG
Dem Vertragsbediensteten ist eine Pflegefreistellung unter sinngemäßer Anwendung von § 50 NÖ LBG zu gewähren .
§ 49a LVBG · LVBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz
§ 49a § 49a
…§ 49a Pflegefreistellung Dem Vertragsbediensteten ist eine Pflegefreistellung unter sinngemäßer Anwendung von § 50 NÖ LBG zu gewähren .…
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